Ein Freistellungsauftrag hilft Anlegern und Sparern, Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Bis zu 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare bleiben steuerfrei. Ohne Auftrag zieht die Bank oder Ihr Online Broker automatisch die Abgeltungsteuer ab.
In diesem Ratgeber schenken wir Ihnen einen Überblick, wie Sie den Sparerpauschbetrag optimal nutzen und Ihre Steuerlast minimieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Banken und Online Broker bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 € für Ehepaare keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einbehalten. Ohne ihn zieht die Bank automatisch einen Betrag an Steuern ab.
- Der Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute, Sparkassen und Onlinebanken aufgeteilt werden. Eine gezielte Verteilung hilft, unnötige Steuerabzüge zu vermeiden und die Steuerlast optimal zu minimieren.
- Personen mit geringen Einkünften, wie Rentner oder Studierende, können statt eines Freistellungsauftrags eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese ermöglicht eine vollständige Steuerbefreiung von Kapitalerträgen und kann beim Finanzamt beantragt werden.
Was ist ein Freistellungsauftrag? – Definition & Grundlagen
Ein Freistellungsauftrag ist ein wichtiger Baustein, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Doch wie genau funktioniert er, warum ist er mit der Abgeltungssteuer verknüpft, und welchen Einfluss hat der Sparerpauschbetrag?
In diesem Abschnitt erklären wir die Definition, die steuerlichen Vorteile und die wichtigsten Zusammenhänge für Sie als Ratgeber.
Erklärung des Freistellungsauftrags
Wir erklären Ihnen, welche Bedeutung der Auftrag zur Freistellung hat, auch im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer, und warum er genutzt werden sollte:
- Bedeutung, Zweck und Stand der Dinge: Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Banken bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einbehalten. Dadurch können Investoren ihre Last der Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer senken und mehr von ihren Erträgen aus Zinsen, Dividenden oder Gewinnen behalten.
- Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer: Ohne einen erteilten Freistellungsauftrag wird auf Kapitalerträge automatisch eine Abgabe in Höhe von 25 % sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Mit einem Auftrag kann dieser Steuerabzug bis zur Höhe des Freibetrags vermieden werden.
- Warum Anleger ihn nutzen sollten:
Ein Freistellungsauftrag bietet insbesondere für Privatanleger eine einfache Möglichkeit, ihre Last der Abgaben zu optimieren. Er kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden, sodass Kapitalerträge aus verschiedenen Geldanlagen steuerfrei bleiben – bis die Höchstgrenze des Sparerpauschbetrags erreicht ist.
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag – Im Überblick
Wie der genaue Stand bezüglich des Sparerpauschbetrags und des Freistellungsauftrags ist, warum Kapitalerträge steuerfrei bleiben und was der Unterschied ist, das lesen Sie jetzt:
- Höhe des Sparer-Pauschbetrags: Der Gesetzgeber gewährt jedem Investor einen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge: Einzelpersonen können bis zu 1.000 Euro, Ehepaare bis zu 2.000 € steuerfrei einnehmen.
- Warum Kapitalerträge bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben:
Kapitalerträge innerhalb des Sparerpauschbetrags unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, wenn rechtzeitig ein Freistellungsauftrag bei der Bank oder Sparkasse hinterlegt wurde. Ohne einen solchen Auftrag wird die Steuer automatisch einbehalten, selbst wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist. - Unterschied zwischen Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag:
Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzlich festgelegte steuerfreie Betrag für Kapitalerträge. Der Freistellungsauftrag hingegen ist das Instrument, mit dem Investoren bei ihrer Bank festlegen, dass Kapitalerträge bis zu diesem Betrag nicht besteuert werden sollen.
Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag wird direkt bei der Bank oder dem Online Broker erteilt und stellt sicher, dass Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei bleiben. Doch wie genau funktioniert die Erteilung, welche Einkünfte werden berücksichtigt, und wann lohnt sich ein solcher Auftrag?
Freistellungsauftrag erteilen – So geht’s
Investoren können ihren Freistellungsauftrag direkt bei ihrem Kreditinstitut einreichen. Dabei kann der Betrag je nach Bedarf auf verschiedene Banken und Konten aufgeteilt werden.
Viele Banken bieten die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag bequem über das Online-Banking einzurichten. Alternativ kann er auch schriftlich per Formular beantragt werden.
Ein Freistellungsauftrag gilt in der Regel unbegrenzt, bis er geändert oder widerrufen wird. Eine Anpassung ist jederzeit möglich, etwa wenn Einnahmen steigen oder mehrere Bank Konten genutzt werden.
Welche Einkünfte werden berücksichtigt?
Wir werfen jetzt einen Blick darauf, welche Einnahmen vom Institut überhaupt berücksichtigt werden:
- Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Fonds: Alle Kapitalerträge, die unter den Sparerpauschbetrag fallen, wie Zinsen und Gewinne aus Fonds, können über einen Freistellungsauftrag steuerfrei gestellt werden.
- Kapitalerträge aus Depots und Konten: Sowohl Einnahmen aus Wertpapierdepots als auch aus Spar- oder Tagesgeld Konten können berücksichtigt werden.
- Erträge aus Aktien und anderen Geldanlagen: Auch Dividenden vom Zinseszins aus Aktien sowie Gewinne aus Anleihen, Fonds und ETFs zählen zu den freistellbaren Beträgen.
Steuerfreibetrag und Kapitalerträge – Wann lohnt sich ein Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsaustrag lohnt sich immer, da er absolut kostenlos ist und Ihre Steuern minimiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mehrere Depots haben oder nicht. Gerade für Anleger die weniger als 1.000 Euro im Jahr an Dividenden oder anderen Kapitaleinnahmen erzielen, ist der Freibetrag ein riesen Vorteil.
Ohne einen erteilten Auftrag zur Freistellung behält die Bank automatisch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent sowie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer ein. Ein rechtzeitig gestellter Freistellungsauftrag verhindert diesen automatischen Steuerabzug und sorgt dafür, dass Gewinne bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei bleiben.
Wer seinen Betrag zur Freistellungoptimal nutzt, kann somit unnötige Steuerabzüge vermeiden und mehr von seinen Erträgen behalten.
Nichtveranlagungsbescheinigung als Alternative
Neben dem Freistellungsauftrag gibt es eine weitere Möglichkeit, Einnahmen steuerfrei zu erhalten: die Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Sie richtet sich an Personen mit geringen Einkünften, für die der Sparerpauschbetrag nicht ausreicht. Doch worin unterscheidet sie sich vom Freistellungsauftrag, und wer kann sie beantragen?
Was ist die NV-Bescheinigung und für wen lohnt sie sich?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine vom Finanzamt ausgestellte Bestätigung, die besagt, dass eine Person aufgrund ihrer geringen Einnahmen keine Einkommensteuer zahlen muss. Im Gegensatz zum Freistellungsauftrag, der nur Einnahmen bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei stellt, ermöglicht die NV-Bescheinigung eine vollständige Steuerbefreiung von Erträgen – unabhängig von deren Höhe.
Das Finanzamt stellt eine NV-Bescheinigung aus, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Besonders profitieren können Rentner, Studierende und Personen mit nur geringen weiteren Einkünften, da sie mit der Bescheinigung sicherstellen, dass keine Abgeltungssteuer auf ihre Kapitalerträge abgeführt wird.
NV-Bescheinigung beantragen – So funktioniert’s
Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dafür muss der Antragsteller seine Einkommensverhältnisse offenlegen und nachweisen, dass er unterhalb der steuerlichen Grundfreibetragsgrenze liegt. Nach Prüfung stellt das Finanzamt die Bestätigung für einen bestimmten Zeitraum aus, in dem keine Abgeltungssteuer auf Einnahmen aus Kapital einbehalten wird.
Von der NV-Bestätigung profitieren vor allem Rentner, Studenten und Geringverdiener, deren Gesamteinkünfte sich innerhalb der steuerfreien Grenze bewegen. Banken und Sparkassen akzeptieren die Bestätigung als Nachweis, sodass Einnahmen automatisch ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

Steuerliche Aspekte und Auswirkungen auf die Steuererklärung
Ein Freistellungsauftrag hilft dabei, Einnahmen aus Kapital steuerfrei zu stellen und die Last der Steuern zu senken. Ohne ihn behalten Banken automatisch die Abgeltungssteuer ein. Doch welche Steuern fallen genau an, wann ist eine Steuererklärung notwendig, und welche Finanzinstitute bieten die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen?
Welche Steuer wird einbehalten?
Auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Fondsverkäufen fällt in Deutschland die Kapitalertragsteuer an, die in Form der Steuer für Abgeltung automatisch von der Bank oder der Sparkasse abgeführt wird. Sie beträgt 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Durch einen Freistellungsauftrag können Anleger die Besteuerung vermeiden, solange ihre Kapitalerträge innerhalb des Sparer-Freibetrags bleiben.
Steuererklärung & Freistellungsauftrag – Was muss man beachten?
Wer einen Freistellungsauftrag erteilt, spart zwar Abgaben, doch in manchen Fällen ist eine Steuererklärung dennoch erforderlich. Das gilt insbesondere, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreichend war oder Einnahmen aus Kapital oberhalb der 1.000 Euro für Singles bzw. 2.000 Euro für Ehepaare lagen.
Die Inhalte in der Steuererklärung müssen klar die Einnahmen aus Kapital, bereits abgeführte Steuern und die Nutzung des Sparerfreibetrags in der Anlage KAP wiederspiegeln. Dadurch kann ggf. eine Rückerstattung durch das Finanzamt erfolgen.
Welche Banken und Finanzinstitute bieten Freistellungsaufträge an?
Nahezu jedes Kreditinstitut, darunter Banken, Sparkassen und Onlinebanken, ermöglicht es, einen Freistellungsauftrag zu hinterlegen. Viele Finanzinstitute bieten die Einrichtung bequem über Online-Banking oder per App an.
Während klassische Banken oft eine persönliche Beratung zur Steuerfreibetrag-Aufteilung anbieten, setzen Onlinebanken auf eine einfache Verwaltung per Onlinebanking. Investoren sollten prüfen, wie flexibel das jeweilige Institut die Anpassung des Freistellungsbetrags handhabt, insbesondere bei mehreren Depots oder Konten.
Irrtümer zum Freistellungsauftrag
Obwohl der Freistellungsauftrag eine einfache Möglichkeit ist, Kapitalerträge steuerfrei zu halten, gibt es einige Missverständnisse, die zu unnötigen Steuerabzügen führen können. Diese häufigen Irrtümer sollten Anleger kennen.
Viele Investoren glauben, dass sie den Freistellungsauftrag nachträglich einreichen können. Tatsächlich muss er vor der Gutschrift der Kapitalerträge bei der Bank hinterlegt sein. Andernfalls wird die Steuer automatisch einbehalten. Eine Rückforderung ist nur über die Steuererklärung möglich.
Einige Sparer verteilen ihren Freistellungsbetrag gleichmäßig auf mehrere Kreditinstitute. Das kann jedoch dazu führen, dass Kapitalerträge bei einer Bank unterhalb des Freibetrags bleiben, während bei einer anderen unnötig Steuern abgeführt werden. Eine gezielte Verteilung entsprechend der erwarteten Erträge aus Kapital ist sinnvoller.
Ehepaare haben einen gemeinsamen Freibetrag von 2.000 Euro, müssen diesen aber aktiv auf ihre Bankkonten, Depots und Kapitalanlagen aufteilen. Eine automatische Verteilung durch die Bank erfolgt nicht.
Viele Investoren übersehen, dass sie ihren Freistellungsauftrag flexibel über das Online-Banking oder per App anpassen können. Dadurch lassen sich Änderungen an Kapitaleinnahmen, Depots oder Zinsgewinnen schnell berücksichtigen.
Ohne einen erteilten Freistellungsauftrag führt die Bank auch bei Erträgen aus Kapital unterhalb des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro für Singles bzw. 2.000 Euro für Ehepaare automatisch Steuer ans Finanzamt ab.
Um diese Fehler zu vermeiden, sollten Anleger regelmäßig überprüfen, ob ihr Freistellungsauftrag korrekt verteilt ist und bei Bedarf angepasst werden muss. So lassen sich Steuern sparen und Einnahmen aus Kapital optimal nutzen.
Weiterführende Informationen & Antragstellung
Diese weiterführenden Informationen, auch bezüglich Ihrer Antragstellung haben wir noch für Sie:
- Detaillierte Infos zum Freistellungsauftrag finden sich auf den Websites vieler Banken und Sparkassen.
- Antragsformulare für eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) gibt es direkt beim Finanzamt.
- Über das Onlinebanking vieler Kreditinstitute kann der Freistellungsauftrag schnell und unkompliziert angepasst werden.
Durch die richtige Nutzung des Freistellungsauftrags sparen Bürger bares Geld und reduzieren ihre Abgabenlast – eine einfache Maßnahme, die jeder mit Kapitalvermögen ergreifen sollte.
Fazit – Mit dem richtigen Freistellungsauftrag Steuern sparen
Ein Freistellungsauftrag ist ein einfaches und effektives Mittel, um Kapitaleinnahmen bis zum Sparer-Freibetrag steuerfrei zu halten. Ohne ihn zieht die Bank automatisch die Steuer ab, auch wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist. Durch eine geschickte Verteilung auf verschiedene Kreditinstitute, Sparkassen oder Onlinebanken lassen sich unnötige Steuerabzüge vermeiden.
Für Investoren lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob ihr Freistellungsbetrag richtig verteilt ist und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Besonders für Ehepaare mit einem Freibetrag von 2.000 Euro oder Personen mit mehreren Kapitalanlagen ist eine strategische Nutzung entscheidend.
Wer zusätzlich geringe Einkünfte hat, kann prüfen, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) eine sinnvolle Alternative darstellt.
Um den Freistellungsauftrag zu erteilen, können Investoren ihn direkt bei ihrem Bankinstitut oder Sparkasse einreichen – entweder schriftlich oder bequem über den Link des Online-Bankings. Wer sich nicht sicher ist, wie hoch der Freistellungsbetrag sein sollte, kann sich an sein Finanzinstitut oder das Finanzamt wenden und den aktuellen Stand erfragen.
Häufige Fragen
Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an Banken oder Online Broker, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 Euro für Einzelpersonen, 2.000 Euro für Ehepaare) steuerfrei auszuzahlen. Ohne einen erteilten Freistellungsauftrag wird automatisch die Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von den Kapitalerträgen abgezogen.
Ein Freistellungsauftrag kann direkt bei der Bank oder dem Online Broker eingereicht werden – meist online über das Banking-Portal oder per schriftlichem Formular. Die Aufteilung auf mehrere Institute ist möglich, sollte jedoch gut geplant werden, um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen. Änderungen oder Widerrufe sind jederzeit möglich.
Falls Kapitalerträge den erteilten Freistellungsbetrag übersteigen, wird auf den übersteigenden Betrag automatisch die Abgeltungssteuer erhoben. In diesem Fall kann eine Steuererklärung helfen: Falls der Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde oder zu viel Steuer einbehalten wurde, kann das Finanzamt eine Rückerstattung gewähren.

